Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kadastra
Version vom 18. Oktober 2026 — ersetzt die Version vom 4. Oktober 2026
Übersetzung. Diese AGB wurden aus dem Französischen übersetzt. Bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend (Art. 16.2).
1. Anbieterin, Anwendungsbereich und Annahme
1.1 Kadastra (nachfolgend «der Dienst») ist ein privater Dienst zur Grundstücksüberwachung, herausgegeben und betrieben von der PMAX SA, Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts, Chemin des Quiess 12, 1907 Saxon, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Wallis unter der Nummer CH-621.3.006.895-2 (UID/MWST: CHE-112.203.929), nachfolgend «PMAX» oder «wir». Kontakt: info@kadastra.ch.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln den Abschluss und die Nutzung des Angebots des Dienstes für Privatpersonen («Home»). Das Angebot Home ist für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt.
1.3 Das Angebot für Fachpersonen («Pro») wird ausschliesslich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kadastra Pro und deren Anhang «Auftragsbearbeitungsvertrag» geregelt. Diese AGB gelten dafür nicht.
1.4 Für den Abschluss müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
1.5 Sie nehmen diese AGB an, indem Sie auf der Zahlungsseite das dafür vorgesehene Feld ankreuzen, bevor Sie Ihr Zahlungsmittel hinterlegen und die kostenlose Testphase starten oder, ohne Testphase, den Abschluss bestätigen (Artikel 4.2). Nehmen Sie sie nicht an, können Sie den Dienst nicht abschliessen. PMAX bewahrt den Nachweis Ihrer Annahme auf (E-Mail-Adresse, angenommene Version, Datum und Uhrzeit). Die angenommene Version wird Ihnen mit der Abschlussbestätigung zugestellt. Frühere Versionen der AGB sind auf Anfrage erhältlich.
2. Beschreibung des Dienstes
2.1 Der Dienst überwacht die amtlichen Publikationen auf dem Amtsblattportal (amtsblattportal.ch, betrieben vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO), auf dem das Amtsblatt des Kantons Wallis publiziert wird. Er weist Sie auf jene hin, die die von Ihnen erfassten Parzellen betreffen können:
- Baugesuche, die eine Parzelle, eine Nachbarparzelle oder deren Umgebung betreffen;
- bestimmte Publikationen mit gemeindeweiter Tragweite (Pläne, Reglemente, amtliche Vermessung, Enteignungen).
2.2 Jeder Alarm verweist auf die ursprüngliche amtliche Publikation. Die Alarme sind in der Anwendung einsehbar. Sie werden Ihnen zudem per E-Mail zugestellt, grundsätzlich am Morgen nach ihrer Erkennung, sofern Sie diese Zustellungen nicht deaktiviert haben. Die Erkennung hängt davon ab, wann die Publikation auf dem Amtsblattportal verfügbar gemacht wird. Es wird keine Erkennungs- oder Zustellfrist garantiert.
2.3 Der Dienst beruht auf Daten amtlicher Drittquellen: dem Amtsblattportal, den Daten der amtlichen Vermessung und den Geoinformationsdiensten des Bundes (swisstopo). PMAX ist nicht Urheberin dieser Daten und gewährleistet weder deren Vollständigkeit noch deren Richtigkeit oder Verfügbarkeit.
2.4 Der Dienst deckt derzeit den Kanton Wallis ab. Sein Umfang und die überwachten Publikationsarten können sich ändern. Eine wesentliche Einschränkung des Umfangs wird wie eine Änderung der AGB behandelt (Artikel 15).
2.5 Was der Dienst nicht sehen kann. Der Dienst verarbeitet nur das, was auf dem Amtsblattportal publiziert wird. Namentlich nicht gemeldet werden:
- Bauvorhaben, die von der öffentlichen Auflage befreit sind, was das Walliser Recht für Bauvorhaben von geringer Bedeutung erlaubt, die keine Interessen Dritter berühren (Art. 42 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes);
- Anzeigen, die nur am kommunalen Anschlagbrett aushängen oder den Nachbarn persönlich zugestellt werden;
- Publikationen anderer Publikationsorgane, namentlich des Bundesblatts, sofern der Dienst nichts anderes angibt;
- Publikationen, bei denen die Behörde die Parzelle, die Gemeinde oder die Lage falsch angegeben oder weggelassen hat.
3. Preise
3.1 Das Angebot Home wird pro überwachte Parzelle fakturiert. Der Preis jeder Parzelle hängt von ihrem Rang ab: Die erste Parzelle ist am teuersten, jede weitere Parzelle kostet weniger als die vorangehende. Der Preis eines Abonnements ist die Summe der Preise seiner Parzellen. Die Preisliste ist auf kadastra.ch dargestellt; der Gesamtpreis des gewählten Abonnements wird vor der Hinterlegung des Zahlungsmittels wiederholt.
3.2 Die Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben, inklusive Mehrwertsteuer und ohne Zusatzkosten. Sie werden zur besseren Vergleichbarkeit pro Monat ausgewiesen, aber pro Periode von zwölf Monaten im Voraus fakturiert.
3.3 PMAX kann ihre Preisliste ändern. Eine Preisänderung gilt nie für eine bereits bezahlte Periode. Sie tritt auf die nächste Erneuerung in Kraft und wird Ihnen mindestens 30 Tage vorher per E-Mail angekündigt. Sie können dann gemäss Artikel 5 kündigen. Für neue Abschlüsse gelten die neuen Preise sofort.
3.4 Mit dem Angebot Home können höchstens 10 Parzellen überwacht werden. Darüber hinaus, oder bei einer Nutzung für Dritte, gilt das Angebot Pro (Artikel 7.5).
4. Vertragsschluss und Zahlung
4.1 Der Abschluss erfolgt auf kadastra.ch. Die Zahlung wird von unserem Dienstleister Stripe abgewickelt, per Zahlungskarte oder TWINT. PMAX hat nie Zugang zu Ihren Kartendaten oder Ihren TWINT-Zugangsdaten.
4.2 Schritte des Abschlusses:
- Sie wählen die Anzahl der zu überwachenden Parzellen;
- Sie geben Ihre E-Mail-Adresse an;
- eine Übersicht zeigt Ihnen die Anzahl der Parzellen, den Jahrespreis, die Dauer der kostenlosen Testphase, das Datum und den Betrag der ersten Abbuchung sowie die automatische Erneuerung. Sie können dort Ihre Eingaben korrigieren oder zurückgehen;
- Sie nehmen diese AGB an und nehmen die Datenschutzerklärung zur Kenntnis;
- Sie hinterlegen Ihr Zahlungsmittel und bestätigen mit der Schaltfläche «Kostenlose Testphase starten» (oder einer gleichwertigen, unmissverständlichen Bezeichnung, die angibt, dass das Abonnement nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig wird).
Der Vertrag ist mit der Bestätigung von Schritt 5 geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wird kein Betrag abgebucht. Wir senden Ihnen unverzüglich per E-Mail eine Abschlussbestätigung mit der Übersicht der Bestellung und diesen AGB sowie einen Link, mit dem Sie Ihr Passwort wählen können.
4.3 Das schweizerische Recht sieht für online geschlossene Verträge kein Widerrufsrecht vor: die Artikel 40a ff. des Obligationenrechts sind nicht anwendbar. Konsumentinnen und Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union steht jedoch das Widerrufsrecht nach Artikel 4.5 zu.
4.4 Kostenlose Testphase. Ihr erster Abschluss beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen, während der der Dienst vollumfänglich zugänglich ist. Ihr Zahlungsmittel wird beim Abschluss hinterlegt, aber während der Testphase wird nichts abgebucht.
- Kündigen Sie vor Ablauf der Testphase über die Seite «Mein Konto», wird kein Betrag abgebucht, und das Abonnement endet am Tag der Kündigung.
- Ohne Kündigung Ihrerseits wird das Jahresabonnement bei Ablauf der Testphase automatisch abgebucht, zu dem vor dem Abschluss wiederholten Preis, für die Anzahl der Parzellen, die Sie zu diesem Zeitpunkt überwachen, mindestens aber eine Parzelle. Die Erstdauer von zwölf Monaten läuft ab dieser Abbuchung.
- Wir erinnern Sie mindestens 3 Tage vor Ablauf der Testphase per E-Mail an das Datum und den Betrag der Abbuchung sowie an die Art der Kündigung.
- Scheitert die Abbuchung bei Ablauf der Testphase, gilt Artikel 5.7 wie bei einer Erneuerung: Wir informieren Sie per E-Mail, es werden neue Versuche unternommen, und der Dienst wird währenddessen aufrechterhalten; bleibt die Zahlung 14 Tage aus, endet das Abonnement gemäss Artikel 5.6, und es ist kein Betrag geschuldet.
Einmal pro Person. Die kostenlose Testphase wird nur einmal pro Person gewährt und gilt nicht für Erneuerungen. Um dies zu prüfen, bewahrt PMAX einen nicht umkehrbaren Hashwert der E-Mail-Adresse und des Zahlungsmittels auf, die für jede Testphase verwendet wurden, während der in der Datenschutzerklärung angegebenen Dauer. Hat die angegebene E-Mail-Adresse bereits eine Testphase erhalten, weist die Übersicht nach Artikel 4.2 darauf hin, und das Abonnement wird ab dem Abschluss abgebucht. Wurde das Zahlungsmittel bereits für eine Testphase verwendet, endet die Testphase mit dem Abschluss, und das Abonnement wird sofort abgebucht; die Übersicht weist vor der Bestätigung darauf hin, und eine E-Mail bestätigt es.
4.5 Konsumentinnen und Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu, ohne Begründung. Zur Ausübung:
- richten Sie eine unmissverständliche Erklärung an uns, per E-Mail an info@kadastra.ch oder per Post;
- Sie können das Formular im Anhang verwenden, sind dazu aber nicht verpflichtet;
- es genügt, dass Ihre Erklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Im Fall des Widerrufs erstattet PMAX Ihnen den bezahlten Betrag vollständig innerhalb von 14 Tagen auf das verwendete Zahlungsmittel zurück, auch wenn der Dienst während der Widerrufsfrist bereits erbracht worden ist. Üben Sie dieses Recht während der kostenlosen Testphase aus, wird kein Betrag abgebucht.
5. Dauer, Erneuerung und Kündigung
5.1 Das Abonnement wird für eine Erstdauer von zwölf Monaten ab dem Ende der kostenlosen Testphase geschlossen. Ohne Testphase, weil die E-Mail-Adresse oder das Zahlungsmittel bereits eine erhalten hat (Artikel 4.4), wird das Abonnement ab dem Abschluss abgebucht, und die Erstdauer läuft ab dieser Abbuchung.
5.2 Nach Ablauf der Erstdauer erneuert es sich automatisch um jeweils zwölf Monate, im Voraus über dasselbe Zahlungsmittel fakturiert, sofern nicht gekündigt wird. Wir erinnern Sie mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an das Erneuerungsdatum, dessen Betrag und die Art der Kündigung.
5.3 Kündigung während der Erstdauer. Sie können jederzeit kündigen. Die Kündigung wird auf das Ende der Erstdauer wirksam, bis zu dem der Dienst vollumfänglich zugänglich bleibt. Unter Vorbehalt der Artikel 4.4 (kostenlose Testphase) und 4.5 wird die Erstdauer nicht zurückerstattet.
5.4 Kündigung nach einer Erneuerung. Nach einer Erneuerung können Sie jederzeit kündigen:
- mit sofortiger Wirkung, über die Seite «Mein Konto» oder per E-Mail an info@kadastra.ch; die Überwachung wird sofort eingestellt;
- oder auf ein Datum Ihrer Wahl, per E-Mail an info@kadastra.ch, oder auf den Ablauf über die Seite zur Verwaltung des Abonnements.
PMAX erstattet Ihnen dann den nicht genutzten Teil der bezahlten Periode zurück, nach ganzen, nicht angebrochenen Monaten: Die Periode von zwölf Monaten wird in Monaten ab dem Datum der Erneuerung gezählt; der Monat, in dem die Kündigung wirksam wird, ist angebrochen, die folgenden sind es nicht. Die Rückerstattung entspricht dem bei der Erneuerung abgebuchten Betrag, multipliziert mit der Anzahl der nicht angebrochenen Monate und geteilt durch zwölf, auf den Rappen abgerundet. Sie wird unverzüglich auf das verwendete Zahlungsmittel überwiesen. Der Betrag wird Ihnen angezeigt, bevor Sie die Kündigung bestätigen, und in der Bestätigungs-E-Mail wiederholt.
Diese Rückerstattung betrifft das gesamte Abonnement, das endet; das Entfernen einer Parzelle ohne Kündigung begründet keine (Artikel 6.2), und die während der Periode für das Hinzufügen einer Parzelle bezahlten Beträge (Artikel 6.1) werden nicht zurückerstattet.
5.5 Wie Sie kündigen:
- über die Seite «Mein Konto»: mit sofortiger Wirkung während der kostenlosen Testphase und nach einer Erneuerung, oder auf den Ablauf während der Erstdauer;
- über den Link in jeder Erinnerungs-E-Mail zur Erneuerung, der die Seite zur Verwaltung des Abonnements ohne Passwort öffnet (Kündigung auf den Ablauf);
- oder mit einer einfachen E-Mail an info@kadastra.ch von der Adresse Ihres Kontos aus, unter Angabe des gewünschten Wirkungsdatums.
Wir bestätigen Ihnen die Kündigung per E-Mail unter Angabe des Wirkungsdatums und gegebenenfalls des zurückerstatteten Betrags.
5.6 Am Ende des Abonnements wird die Überwachung eingestellt und Ihr Konto deaktiviert. Es wird 90 Tage später gelöscht, sofern nicht in der Zwischenzeit ein neues Abonnement abgeschlossen wird, das Ihnen den Zugang zu Ihren Parzellen und Ihrem Alarmverlauf zurückgibt.
5.7 Scheitert die Belastung einer Erneuerung, informieren wir Sie per E-Mail und es wird ein neuer Versuch unternommen. Der Dienst wird währenddessen aufrechterhalten. Bleibt die Zahlung 14 Tage aus, endet das Abonnement gemäss Artikel 5.6, und für die nicht bezahlte Periode ist kein Betrag geschuldet.
6. Hinzufügen und Entfernen von Parzellen
6.1 Eine Parzelle hinzufügen. Sie können jederzeit eine Parzelle hinzufügen, im Rahmen von Artikel 3.4. Sind alle bezahlten Parzellen Ihres Abonnements belegt, erweitert das Hinzufügen Ihr Abonnement um eine Parzelle: Der Preis dieser Parzelle für die verbleibende Periode bis zum Ablauf wird Ihnen vor der Bestätigung angezeigt, zusammen mit dem Betrag Ihres Jahresabonnements nach dem Hinzufügen, und danach sofort über Ihr Zahlungsmittel abgebucht. Die Parzelle wird erst nach erfolgter Zahlung erfasst. Während der kostenlosen Testphase ist das Hinzufügen kostenlos; die Parzelle ist in der ersten Jahresabbuchung enthalten.
6.2 Eine Parzelle entfernen. Sie können jederzeit eine Parzelle entfernen. Das Entfernen begründet weder eine Rückerstattung noch eine Verkürzung der laufenden Periode: Der Platz bleibt bis zum Ablauf bezahlt, und Sie können bis dahin kostenlos eine andere Parzelle darauf erfassen. Bei der Erneuerung wird das Abonnement für die Anzahl der Parzellen fakturiert, die Sie zu diesem Zeitpunkt überwachen, und nie für weniger als eine Parzelle; der Betrag wird Ihnen gemäss Artikel 5.2 in Erinnerung gerufen und unter «Mein Konto» angezeigt.
6.3 PMAX löscht nie eine Parzelle wegen Ihres Abonnements. Eine Parzelle wird nur von Ihnen entfernt. Am Ende des Abonnements gilt Artikel 5.6.
7. Benutzerkonto und Nutzung des Dienstes
7.1 Sie verpflichten sich, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben, sie aktuell zu halten und den Zugang dazu zu bewahren: sie dient dem Versand der Alarme und aller vertragsbezogenen Mitteilungen. Wir empfehlen Ihnen, zu prüfen, dass unsere E-Mails nicht als unerwünscht eingeordnet werden.
7.2 Sie sind für die Vertraulichkeit Ihres Passworts und für die Nutzung Ihres Kontos verantwortlich. Bei unbefugter Nutzung informieren Sie PMAX unverzüglich.
7.3 Sie prüfen, dass jede erfasste Parzelle tatsächlich jener entspricht, die Sie überwachen wollen. Der Dienst zeigt sie Ihnen dafür vor der Erfassung auf einer Karte. Parzellennummern wiederholen sich von Gemeinde zu Gemeinde.
7.4 Sie nutzen den Dienst im Einklang mit diesen AGB, dem anwendbaren Recht und den Nutzungsbedingungen der Drittdatenquellen, insbesondere jenen des Amtsblattportals. Untersagt sind namentlich:
- jede automatisierte oder systematische Datenextraktion;
- jede Handlung, die geeignet ist, den Dienst zu stören oder seine Grenzen zu umgehen;
- die Nutzung des Dienstes zur Überwachung einer bestimmten Person, zum Anlegen von Sammlungen über Personen, zur Ansprache oder Belästigung Dritter oder zu jedem anderen Zweck, der dem Datenschutz- oder Persönlichkeitsrecht widerspricht.
7.5 Das Konto ist persönlich. Es darf weder weiterverkauft noch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Eine Nutzung für Dritte oder zu beruflichen Zwecken oder die Überwachung von mehr als 10 Parzellen fällt unter das Angebot Pro (pro@kadastra.ch).
8. Hinweisender Charakter der Informationen
8.1 Kadastra ist ein privater Dienst und kein amtlicher Dienst. Er wird weder vom Bund, vom Kanton Wallis noch von den Gemeinden betrieben oder genehmigt. Die vom Dienst gelieferten Informationen sind keine amtliche Publikation und haben keine Rechtswirkung.
8.2 Massgebend ist allein die amtliche elektronische Publikation. Seit dem 1. März 2023 sind dies die Publikationen des Amtsblatts des Kantons Wallis auf dem Amtsblattportal. Weicht eine von Kadastra angezeigte Information von der amtlichen Publikation ab, geht die amtliche Publikation vor.
8.3 Die Einsprachefristen laufen unabhängig vom Dienst.
- Zur Information: Bei einem Baugesuch im Wallis beträgt die Einsprachefrist in der Regel 30 Tage ab der Publikation im Amtsblatt. Für andere Verfahren gelten andere Fristen.
- Der Dienst zeigt das Publikationsdatum und den amtlichen Text der Rechtsmittelbelehrung an. Jede von ihm dargestellte Restfrist ist hinweisend.
- Es liegt an Ihnen, die geltenden Fristen in der amtlichen Publikation und im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde zu prüfen.
- Das Empfangsdatum eines Alarms hat keinen Einfluss auf den Beginn einer Frist.
8.4 Der Dienst kann eine Publikation, die Ihre Parzellen betrifft, nicht erkennen, eine melden, die sie nicht betrifft, oder Fehler enthalten, namentlich in den in Artikel 2.5 beschriebenen Fällen. Er ist eine Überwachungshilfe und befreit Sie nicht von der zur Wahrung Ihrer Rechte erforderlichen Aufmerksamkeit.
8.5 Der Dienst erbringt keine Rechtsberatung. Für Fragen zu Ihren Rechten oder zu einem Verfahren wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder an eine qualifizierte Fachperson.
9. Verfügbarkeit und Haftung
9.1 PMAX setzt angemessene Mittel ein, um die Verfügbarkeit und das einwandfreie Funktionieren des Dienstes zu gewährleisten. Es handelt sich um eine Sorgfalts- und nicht um eine Erfolgspflicht. Der Dienst kann unterbrochen werden, namentlich für Wartungsarbeiten oder bei Nichtverfügbarkeit der Drittdatenquellen, auf die PMAX keinen Einfluss hat. PMAX bemüht sich, vorhersehbare Wartungsarbeiten vorher anzukündigen.
9.2 Der Preis des Dienstes steht in keinem Verhältnis zum Wert der Interessen, die eine Publikation berühren kann, und die amtliche Publikation bleibt jederzeit kostenlos zugänglich. Daher ist die Haftung von PMAX bei leichtem Verschulden für sämtliche Schäden auf den Betrag beschränkt, den Sie in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den Dienst bezahlt haben. Diese Grenze gilt namentlich für Schäden aus dem Verlust eines Rechts, einer Frist oder einer Gelegenheit, weil eine Publikation nicht, verspätet oder unzutreffend gemeldet worden wäre.
9.3 Dieselbe Grenze gilt für die Haftung von PMAX für ihre Hilfspersonen und Unterauftragnehmer (Art. 101 Abs. 2 des Obligationenrechts).
9.4 PMAX haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzug infolge höherer Gewalt oder eines Ereignisses ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, namentlich:
- eines Ausfalls oder einer Änderung der Drittdatenquellen;
- eines Ausfalls der Telekommunikationsnetze oder des Hosting-Anbieters;
- eines Computerangriffs trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen;
- eines Entscheids einer Behörde.
9.5 Vorbehalten bleibt die Haftung von PMAX für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den übrigen Fällen, in denen das anwendbare Recht deren Ausschluss oder Beschränkung untersagt.
9.6 PMAX haftet nicht, wenn der Schaden aus Ihrem Verschulden entsteht, namentlich:
- der Erfassung einer falschen Parzelle;
- einer unzutreffenden oder nicht erreichbaren E-Mail-Adresse;
- der Deaktivierung der Zustellungen oder dem Nichtabrufen der Alarme.
10. Geistiges Eigentum und Datenquellen
10.1 Die Daten der amtlichen Publikationen stammen vom Amtsblattportal, betrieben vom SECO, und von den Behörden, die sie erlassen. Sie werden gemäss den Bedingungen für die Nutzung dieses Portals weiterverwendet, und ihre Quelle wird im Dienst angegeben.
10.2 Die Kartendaten stammen vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo («© swisstopo»). Die Parzellendaten stammen aus der amtlichen Vermessung des Kantons Wallis. Diese Daten werden gemäss den Bedingungen ihrer Anbieter genutzt, und ihre Quelle wird im Dienst angegeben.
10.3 Die dienstspezifischen Informationen, zum Beispiel eine Distanz oder eine Übereinstimmung mit einer überwachten Parzelle, sind von den amtlichen Daten zu unterscheiden und verpflichten nur PMAX, in den Grenzen der Artikel 8 und 9.
10.4 Die Bezeichnung «Kadastra», die Benutzeroberfläche, die Texte und der Code des Dienstes stehen im Eigentum von PMAX oder ihrer Lizenzgeber und sind durch das anwendbare Recht geschützt. Jede unbefugte Vervielfältigung oder Verwertung ist untersagt.
11. Kontolöschung, Sperrung und Einstellung des Dienstes
11.1 Sie können Ihr Konto jederzeit über die Seite «Mein Konto» löschen. Die Löschung ist endgültig, unterbricht den Dienst unmittelbar und beendet das Abonnement. Die finanziellen Folgen des Abonnementsendes sind jene der Kündigung (Artikel 4.4, 4.5, 5.3 und 5.4). Die Anwendung warnt Sie vor der Bestätigung. Die Folgen der Löschung für Ihre Daten sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
11.2 PMAX kann ein Konto bei schwerer Verletzung dieser AGB oder bei missbräuchlicher Nutzung des Dienstes sperren oder schliessen, nachdem sie Sie informiert und, wenn möglich, zur Behebung aufgefordert hat. Ist die Schliessung nicht Ihrem Verschulden zuzurechnen, wird Ihnen der nicht genutzte Teil der bezahlten Periode zurückerstattet.
11.3 Sollte PMAX den Betrieb des Dienstes einstellen, würde sie Sie mindestens 60 Tage vorher informieren und Ihnen den nicht genutzten Teil der bezahlten Periode zurückerstatten.
12. Datenschutz
Die Bearbeitung Ihrer Personendaten ist in der Datenschutzerklärung und in der Cookie-Richtlinie beschrieben, die auf kadastra.ch publiziert sind.
13. Mitteilungen
13.1 Vertragsbezogene Mitteilungen erfolgen per E-Mail: PMAX schreibt Ihnen an die Adresse Ihres Kontos, und Sie schreiben PMAX an info@kadastra.ch. Eine E-Mail gilt zwischen den Parteien als Schriftform.
13.2 Eine Mitteilung von PMAX gilt als empfangen, wenn sie an die Adresse Ihres Kontos gesendet wurde, es sei denn, PMAX sei über das Scheitern der Zustellung informiert worden.
14. Vertragsübertragung
PMAX kann den Vertrag auf eine andere Einheit übertragen, die den Betrieb des Dienstes übernimmt, zum Beispiel bei einer Umstrukturierung oder einer Übertragung. Sie stimmen dem im Voraus zu. Sie werden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail informiert und können dann kündigen, mit Rückerstattung des nicht genutzten Teils der bezahlten Periode. Sie können den Vertrag nicht ohne Einverständnis von PMAX übertragen.
15. Änderung der AGB
15.1 PMAX kann diese AGB ändern, namentlich bei einer Weiterentwicklung des Dienstes, seiner Datenquellen oder des anwendbaren Rechts. Jede wesentliche Änderung wird Ihnen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt, mit dem geänderten Text und der Angabe der Änderungen.
15.2 Sie können dann Ihr Abonnement kündigen, mit Wirkung spätestens auf das Inkrafttreten der Änderung. Der nicht genutzte Teil der bezahlten Periode wird Ihnen zurückerstattet. Ohne Kündigung gelten die neuen AGB ab ihrem Inkrafttreten.
15.3 Rein redaktionelle oder ausschliesslich günstige Änderungen können mit ihrer Publikation in Kraft treten.
16. Beanstandungen, Sprache, anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Beanstandungen können an info@kadastra.ch gerichtet werden. PMAX antwortet innerhalb von 30 Tagen. Die Parteien bemühen sich, ihre Streitigkeiten vor jeder gerichtlichen Klage gütlich zu regeln.
16.2 Diese AGB sind in französischer Sprache verfasst und ins Deutsche und Englische übersetzt. Bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend, unter Vorbehalt der zwingenden Auslegungsregeln für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten.
16.3 Diese AGB unterstehen dem schweizerischen Recht. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ausserhalb der Schweiz, entzieht Ihnen diese Wahl nicht den Schutz, den Ihnen die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewähren, sofern dieses Recht anwendbar ist.
16.4 Sie können gegen PMAX am Gericht Ihres Wohnsitzes oder am Gericht des Sitzes von PMAX in Saxon (Kanton Wallis) klagen. PMAX kann gegen Sie nur am Gericht Ihres Wohnsitzes klagen. Diese Regeln ergeben sich aus Artikel 32 der Zivilprozessordnung und den Artikeln 15 bis 17 des Lugano-Übereinkommens. Die übrigen anwendbaren zwingenden Bestimmungen bleiben vorbehalten.
16.5 Ist eine Bestimmung dieser AGB ungültig, bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar. Die ungültige Bestimmung wird durch die anwendbare gesetzliche Bestimmung oder, fehlt eine solche, durch eine gültige Bestimmung ersetzt, deren Wirkung dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Anhang — Widerrufsformular (Konsumentinnen und Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union)
Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es nur zurück, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen.
An PMAX SA, Chemin des Quiess 12, 1907 Saxon, Schweiz — info@kadastra.ch:
Hiermit widerrufe ich den Vertrag über die Erbringung des Dienstes Kadastra (Anzahl Parzellen: ………………).
- Abgeschlossen am (gegebenenfalls Beginn der kostenlosen Testphase): ………………
- Name: ………………
- E-Mail-Adresse des Kontos: ………………
- Adresse: ………………
- Datum: ………………
- Unterschrift (nur bei Versand auf Papier): ………………
PMAX SA — Chemin des Quiess 12 — 1907 Saxon — Handelsregister: CH-621.3.006.895-2 — UID/MWST: CHE-112.203.929
Kontakt: info@kadastra.ch